Angaben zum/r Praktikum / Berufserfahrung
Sie müssen sich bereits zur Zertifizierung angemeldet haben. Der Zertifikatsanwärter muß nachweisen, daß er ein mindestens 80 - stündiges relevantes Praktikum durchgeführt hat. Dieses Praktikum soll im tierpflegerischen, tierheilkundlichen, Bereich stattgefunden haben. Lehrhofpraktika der Ausbildung an den Paracelsus Schulen werden im Sinne dieser Anforderung anerkannt. Eine entsprechende Berufserfahrung im Bereich Tierhaltung, Tierpflege, Tierheilkunde, Landwirtschaft mit Tierhaltung o.ä. in nicht geringfügigem Umfang wird hier ebenfalls anerkannt, ebenso Erfahrungen im Bereich eigener Tierhaltung , wenn nachgewiesen werden kann, daß diese nicht nur in geringfügigem Umfang betrieben wurde. (Funktion in Verein, Tierzuchtzertifikate). Geben Sie Art und Umfang Ihres Praktikums/Berufserfahrungsnachweises in kurzen Stichworten an. |
Datumsformat ist stets: tt.mm.jjjj